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AGB

Die nachfolgend dargestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend "AGB") gelten für alle Dienst- und/oder Werkleistungen der RedOrbit GmbH (nachstehend "RedOrbit") gegenüber Vertragspartnern, Kunden und Auftraggebern (nachstehend "Kunde"). Mit Beauftragung und Inanspruchnahme der Leistungen der RedOrbit GmbH erkennt der Kunde die Geltung der AGB und den Ausschluss abweichender Bedingungen des Kunden an, auch wenn die RedOrbit GmbH solchen nicht ausdrücklich widerspricht.

 

1. Vertragsschluss

Der Vertrag zwischen der RedOrbit GmbH und dem Kunden kommt mit Annahme eines RedOrbit-Angebots durch den Kunden oder durch Erteilung eines Auftrags vom Kunden und die jeweilige Annahme durch Auftragsbestätigung (in Schriftform oder per Email) der RedOrbit GmbH zustande. Die RedOrbit GmbH behält sich vor, bei Zweifeln zur Bonität des Kunden oder aus anderen Gründen, die Annahme eines Auftrags zu verweigern.

 

2. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die RedOrbit GmbH verpflichtet sich im Interesse des Kunden, alle vertraulichen oder als vertraulich gekennzeichnete Informationen, über die sie im Rahmen der beauftragten Leistungen Kenntnis erlangt, bzw. welche im Rahmen der beauftragten Leistungen entstehen, vertraulich zu behandeln. Kunde und die RedOrbit GmbH als Auftragnehmer stellen sicher, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz von allen Projektbeteiligten eingehalten werden. Dies gilt insbesondere auch für persönliche und geschäftliche Daten der RedOrbit GmbH und ihrer Mitarbeiter, die zur Beurteilung an den Kunden weitergeleitet werden. Weder die RedOrbit GmbH, noch ihr Kunde wird den Namen der anderen Partei gegen den Wunsch der anderen Partei zu Werbezwecken verwenden. Diese Verpflichtungen gelten vom Zeitpunkt der Angebotserstellung an und wirken über die Beendigung des Auftrages fort. Auf Wunsch des Kunden wird die RedOrbit GmbH von ihren am Auftrag beteiligten Mitarbeitern und Partnern entsprechende Verpflichtungserklärungen unterzeichnen lassen.

 

3. Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

Der Kunde verpflichtet sich, die Tätigkeit der RedOrbit GmbH aktiv zu unterstützen. Insbesondere schafft der Kunde unentgeltlich alle Voraussetzungen in seinem Einflussbereich, die für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich sind. Dazu zählt unter anderem, dass der Kunde * alle erforderlichen Arbeitsmittel in ausreichendem Umfang bereit stellt, * den betrauten Mitarbeitern der RedOrbit GmbH jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt, * zur Koordination der Zusammenarbeit einen Verantwortlichen benennt, der RedOrbit GmbH während der Auftragsdauer zur Verfügung steht und welcher ermächtigt ist, die für die Fortführung des Auftrags notwendigen Erklärungen abzugeben und Zwischenentscheidungen zu treffen. Der Kunde steht dafür ein, dass, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, die im Rahmen des Auftrags der RedOrbit GmbH gefertigten Berichte, Präsentationen, Entwürfe, Entwicklungen, Programme und Empfehlungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Entsteht an den Arbeitsergebnissen ein Urheber- oder sonstiges Leistungsschutzrecht, so verbleibt dieses bei RedOrbit, solange die Entstehung beim Kunden nicht Gegenstand des Vertrags ist. Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistung in Verzug oder verzögert bzw. unterlässt er eine ihm obliegende Mitwirkungsleistung, so kann RedOrbit den ihr dadurch entstehenden Leistungsausfall in Rechnung stellen.

 

4. Vergütung

Es gelten die im Vertrag bzw. im Angebot der RedOrbit GmbH angegebenen Pauschalvergütungen, Festpreise, Tagessätze oder umsatzabhängige Vergütungen, die sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe verstehen. Darüber hinausgehende Leistungen werden vom Kunden dann vergütet, wenn diese Zusatzleistungen vom Kunden aufgrund einer Anzeige der RedOrbit beauftragt worden sind. Sofern nichts Abweichendes geregelt ist, wird die Vergütung bei Vereinbarung von Pauschalen und/oder Tagessätzen unter Berücksichtigung der bis zum Ende des Monats geleisteten Manntage am Monatsende fällig. Reisekosten werden im Vorfeld mit dem Kunden abgestimmt und gesondert berechnet. Alle Beträge sind zahlbar innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach Rechnungseingang beim Kunden.

 

5. Haftung

Die RedOrbit GmbH wird ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns erbringen. Vorbehaltlich anders lautender zwingender gesetzlicher Regelungen haftet die RedOrbit GmbH für Sach- und Personenschäden unbeschränkt, soweit diese durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden sind. Im Übrigen haftet die RedOrbit GmbH für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur, wenn diese auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen. Die Haftung der RedOrbit GmbH beschränkt sich dabei, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, höchsten jedoch auf den Betrag der vom Kunden bis zu diesem Zeitpunkt zu leistenden Vergütung.

 

6. Kündigung

Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit bzw. mit Abschluss der zu erbringenden Leistung. Soweit im Vertrag nichts anderes geregelt ist, kann die Leistungsbeziehung von jeder Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende oder, soweit erlaubt, einvernehmlich auch mit kürzerer Frist durch Kündigung beendet werden. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Projekts wird nur der bis zu diesem Zeitpunkt tatsächlich angefallene Aufwand in Rechnung gestellt.

 

7. Sonstiges

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst. Die RedOrbit GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Auf etwaige Änderungen oder Ergänzungen wird die RedOrbit GmbH bei laufenden Vertragsbeziehungen jeweils hinweisen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt bei etwaigen Regelungslücken. Erfüllungsort und Gerichtstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen.